Mittwoch, 8. April 2009

Ein Pfund Recht(sprechung) bitte.

Nee tut uns leid, ist grade aus.

Ha ha. Lustig.

Von wegen. Grad hab ich einen interessanten Artikel bei Spiegel über Selbstjustiz gelesen. Und mal davon abgesehen, dass Selbstjustiz unter keinen Umständen geduldet werden kann, hab ich aus eigener Erfahrung zumindest manchmal so was wie Verständnis.

Beispiele:

Ein älterer Mann, mittlerweile Rentner, geht in eine Sparkassenfiliale und stellt sich in die Schlange am Geldautomaten. Auf den Videobildern (Einzelaufnahmen die wohl alle 2-3 Sekunden gemacht werden) die von der Lobby gemacht werden sieht man ihn hinter einer Frau stehen die direkt am Automaten steht. Die Frau geht weg und der ältere Herr tritt an den Automaten, schiebt seine Karte rein und dann ist auf dem sehr grobkörnigen Bildern unten am Automaten etwas helles zu sehen, nur auf zwei Bildern, ungefähr auf Höhe des Ausgabeschachtes. Was es ist ist nicht zu erkennen. Dann ist es wieder weg. Der Mann der insgesamt nur kurz vor dem Automaten stand geht wieder weg, ohne Geld abzuheben, und geht zum Kontoauszugsdrucker um sich einen Kontoauszug zu holen. Der Kontostand ist im Minus aber der die Familie hat einen Dispo. Daraufin verlässt der Mann die Filiale um eine Stunde später wieder zu kommen und 50 Euro abzuheben.
Ein Jahr später steht der Mann vor einem Strafrichter am Amtsgericht mit dem Vorwurf der Unterschlagung konfrontiert, denn die Frau vor dem Herren wollte 1000 Euro abheben, was sie laut Kontoauszug auch getan hat. Sie behauptet aber der Automat hätte ihr nur die Karte zurückgegeben trotz warten aber kein Geld. AAAAAlso muss es der Mann nach ihr genommen haben. (um das Ergebnis vorwegzunehmen, man kann keine Karte in den Automaten stecken, was der Mann beweisbar gemacht hat bevor es zur hellen Erscheinung kam, ohne das der vorangegangene Vorgang abgeschlossen ist, also Geld raus und Klappe wieder zu). Der Mann, ein ehrlicher Kerl, sagt er habe nichts aus dem Automaten genommen.
Interessiert das den Richter. Nein. Der sagt für ihn sind die Aufnahmen eindeutig. Und der Mann könne erwarten, das die Angelegenheit gegen eine Geldbuße eingestellt würde, wenn er zugibt das er das Geld genommen haben. Der Mann war von der gesamten Verhandlung vollkommen überwältigt und wusste gar nicht wie ihn geschiet. Er wollte die Sache nur so schnell hinter sich bringen. Und gegen den Rat seines Anwalts erklärte er "Ich bin mir zwar keiner Schuld bewusst, aber damit das hier ein Ende hat, sag ich mal, Ich hab das Geld genommen." Darauf sagt der Richter, das meinen sie mir nicht ernst genug und verurteilt den Mann wegen Unterschlagung.
Die Geschichte hat ein gutes Ende in der Berufung genommen. Der Richter der Ersten Instanz ist weiter hin für seinen Beruf ungeignet und die Welt dreht sich weiter.

Wenn man dann am OLG noch Richter sagen hört, eine Eigentumsübertragung nach § 929 BGB würde trotz vorliegender Einigung, Übergabe, Berechtigung und Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe nicht stattfinden, weil § 241 a BGB für den Fall eines Kennenmüssens einer irrtümlich Erfolgten Übersendung unbestellter Ware gesetzliche Ansprüche nicht ausschließt, kann man sich eigentlich nur noch fragen, welche Daseinsbereichtung Dr. Garbe vom Oberlandesgericht Rostock überhaupt hat. Kurze Antwort: keine.

5mark

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